Zu den Vorfallsereignissen gehören unter anderem die folgenden:
- Naturereignisse wie Unwetter, Überschwemmungen oder Feuerschäden.
- Versuchte Diebstähle, Vandalismus oder Schäden durch Zusammenstöße mit Trümmern oder Gegenständen.
- Fahrzeugschäden, wie z. B. Schäden an der Windschutzscheibe oder den Reifen, und Ausrüstungsfehler.
- Nicht vermeidbare Zusammenstöße, wie z. B. ein Zusammenstoß mit einem Tier.